OsFa-Rückblick 7: Fremde in der Stadt
Osnabrück, 02.10.2026. Heinrich Gosmann.
Am 24. März 1770 erschien in den Wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen erstmals eine neue Rubrik: „Durchpaßirte Fremde“. Sie meldete Grafen, Gesandte und andere hochgestellte Reisende, die durch Osnabrück kamen. Doch wer galt damals überhaupt als Fremder? Und wie behielt eine Stadt den Überblick über ihre Besucher? Der Weg führt vom bewachten Stadttor über die Meldezettel der Gastwirte bis zum modernen Meldewesen.
In den Wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen, der ersten in Osnabrück erscheinenden Zeitung, stand am 24. „Merz“ 1770 neben Rubriken wie „Gerichtliche Vorladungen“, „Sachen so zu verkaufen“ und „Sachen, so zu vermiethen“ erstmals eine weitere Rubrik: „Durchpaßirte Fremde“. Die Redaktion erklärte die Neuerung so:
Osnabrück. Da einige auf dem Lande gewünschet haben, daß man die durchpassirten Fremden in diesen Blättern mit bemerken mögte: so wollen wir solche künftig von jeder Woche einrücken.
Danach nannte die Zeitung die Reisenden jener Woche:
Den 18 März. Madame de Michalkov mit ihrer Suite kömmt aus Rußland und geht nach Den Haag.
Den 19 März. Der Russische Gesandte Graf Galitzin mit seiner Frau Gemahlin; von Hamburg nach Den Haag.
Den 20 März. Der Graf von Lasci – von Coppenhagen nach den Haag.

Wöchentliche Osnabrückische Anzeigen vom 24. März 1770.
(OSFA-Sammlung Bohnenkamp; siehe auch NLA OS Slg 100 I Nr. 13)
Schon diese ersten Einträge werfen Fragen auf: Waren das wirklich alle Fremden, die in jener Woche durch Osnabrück kamen? Oder wählte die Redaktion nur bestimmte Reisende aus? Und nach welchen Regeln?
Ein Blick in die folgenden Ausgaben gibt schnell eine Antwort. Die Rubrik nennt keineswegs alle Reisenden. Aufgeführt sind fast nur Personen von Rang: Adlige, Diplomaten, Offiziere oder andere namhafte Persönlichkeiten. Handwerker, Kaufleute, Händler, Dienstboten oder Reisende aus dem Umland sucht man dagegen vergeblich.
Ein Beispiel aus dem Spätsommer 1780 zeigt, wer in der Rubrik erschien: Grafen, ein Kammerherr und ein Kapitän in schwedischen Diensten, ein Domherr, ein russischer Etatsrat, Offiziere, Ärzte und ein Professor. Für Familienforscher sind solche Listen eine kleine Fundgrube, denn sie nennen Namen, Stand, Herkunft und oft auch das Reiseziel.

Wöchentliche Osnabrückische Anzeigen vom 21. Oktober 1780, Durchreisende vom 25. August bis 10. September.
(OSFA-Sammlung Bohnenkamp)
Die Rubrik war also kein vollständiges Verzeichnis aller Reisenden. Die Redaktion wählte offenbar gezielt Personen aus, deren Herkunft, Stand oder Reiseziel für die Leser interessant war. Zugleich zeigte die Nennung ausländischer Gesandter, Grafen und anderer hochgestellter Persönlichkeiten, dass Osnabrück eine Station auf überregionalen Reisewegen war.
Doch woher stammten die Angaben? Und wie wurden Fremde in Osnabrück überhaupt erfasst?
Von der Kontrolle am Stadttor zum Fremdenbuch
Die Kontrolle Ortsfremder war keine Erfindung des 19. Jahrhunderts. Wer in eine befestigte Stadt wollte, musste eines ihrer Tore passieren. Die Stadttore des Mittelalters und der frühen Neuzeit waren daher nicht nur Ein- und Ausgänge, sondern auch wichtige Kontrollstellen und Teil der städtischen Ordnung.
Auch Osnabrück war von einer umfangreichen mittelalterlichen Stadtbefestigung umgeben. Zu den später bekannten größeren Stadttoren gehörten Hasetor, Nikolaitor, Johannistor, Herrenteichstor und Natruper Tor. Der „Plan des alten Osnabrück“ zeigt die Anlagen, wie sie vom 14. bis zum 16. Jahrhundert bestanden. Seine Legende nennt elf Tore und Pforten: das Herrenteichstor, die Honpforte, das Hasetor, das Natruper Tor, das Hegertor, die Katharinenpforte, die Martinipforte, die Schlagpforte, das Johannistor, die Holtpforte und die Pforte an der Neuen Mühle.

Die Stadt mit Mauern, Gräben und Toren. Die Legende unten rechts nennt die Tore A bis L.
(Niedersächsisches Landesarchiv Abteilung Osnabrück, NLA OS K 62 a Nr. 1 H)
Die Stadttore waren bewacht und wurden bei Einbruch der Dunkelheit geschlossen. Tor- und Nachtwächter, meist altgediente Soldaten, kontrollierten den Personen- und Warenverkehr. Dabei ging es um weit mehr als um die Sicherheit der Stadt.
Die Kontrolle Fremder hatte mehrere Aufgaben: Sie diente der öffentlichen Ordnung, der Erhebung von Zöllen und Abgaben, der Kontrolle des Warenverkehrs und dem Schutz des städtischen Bürgerrechts. Händler mussten gegebenenfalls Herkunft und Art ihrer Waren angeben, damit die Abgaben berechnet werden konnten. Zugleich sollten auswärtige Anbieter den einheimischen Handwerkern und Händlern keine unkontrollierte Konkurrenz machen.
Auch die soziale Fürsorge spielte eine Rolle. Bettler, mittellose Reisende und Menschen ohne gesicherten Lebensunterhalt konnten für eine Stadt eine große Belastung sein. Ebenso sollte die Kontrolle Gefahren abwehren: durch Kriminelle, unerwünschte Personen oder in Krisenzeiten auch durch feindliche Soldaten. Besonders wichtig war der Schutz vor Seuchen. In einer Zeit ohne moderne Medizin und ohne leistungsfähiges Gesundheitswesen konnten eingeschleppte Krankheiten in dicht besiedelten Städten verheerende Folgen haben.
Das Stadttor war damit die zentrale Schnittstelle zwischen der Stadt und der Außenwelt.
Wer war überhaupt ein „Fremder“?
Der Begriff „Fremder“ ist nicht mit unserem heutigen Verständnis gleichzusetzen. Im historischen Osnabrück galt grundsätzlich jeder als Fremder, der nicht Einwohner oder Bürger der Stadt war. Dazu gehörten also nicht nur weit gereiste Persönlichkeiten, sondern ebenso Menschen aus den umliegenden Dörfern, wandernde Handwerksgesellen, Kaufleute, Händler und andere Besucher.
Einwohner war jede Person, die in der Stadt wohnte. Ein Bürger war dagegen ein Einwohner, der zusätzlich das Bürgerrecht besaß und damit unter anderem wählen durfte. Jeder Bürger war also auch Einwohner, aber nicht jeder Einwohner war Bürger.
„Durchpassiert“ waren Personen, die Osnabrück nur auf ihrer Reise passierten und nicht in der Stadt blieben. Sie waren zum Beispiel auf einer überregionalen Post- oder Handelsroute unterwegs.
Ob die Angaben von den Stadttoren an die städtischen Behörden gingen und später von der Zeitung genutzt wurden, lässt sich für das Jahr 1770 derzeit nicht eindeutig belegen. Die Rubrik zeigt aber, dass Nachrichten über Reisende schon damals auf öffentliches Interesse stießen.
Die Rubrik war damit wohl mehr als ein nüchternes Verzeichnis des Reiseverkehrs. Sie war auch ein kleines Fenster in die große Welt: Wer durch Osnabrück kam, wohin er reiste und welchen Rang er hatte, interessierte die Leser ebenso wie Nachrichten aus der Stadt.
Welche Unterlagen wurden geführt?
Nach einer Verordnung von Bürgermeister und Rat der Stadt Osnabrück vom Oktober 1768 sollten alle ein wachsames Auge auf Fremde haben. Die Gastwirte mussten im Beisein der Fremden deren Vor- und Zunamen aufschreiben, dazu ihr Anliegen in der Stadt, ihren Wohnort, woher sie kamen, wann sie abreisen wollten und wohin. Die Wirte außerhalb der Stadt mussten diese datierten Meldezettel vor, die Wirte innerhalb der Stadt nach Schließung der Tore beim jeweiligen Bürgermeister abgeben. Auch jede Abreise war ihm zu melden. Wer dagegen verstieß, sollte mit fünf Talern „gebrüchtet“, also bestraft werden.
Damit alle von der Verordnung erfuhren, sollte sie von den Kanzeln verkündet, an allen „Stadts-Thoren affigiren“ (angeschlagen) und von den Wirten in ihren Häusern aufgehängt werden (NLA OS Slg 100 I Nr. 5 vom 15.10.1768, Digitalisat Seite 93).
Eine solche Kontrolle von Fremden war im 18. und 19. Jahrhundert nichts Ungewöhnliches. Auch heute müssen Hotels ihre Gäste erfassen. Das Niedersächsische Landesarchiv Abteilung Osnabrück verwahrt zum Beispiel eine Akte aus den Jahren 1845 bis 1876 mit dem Titel „Führung von Fremdenbüchern und Nachtzetteln in Wirtshäusern und Herbergen“. Darin liegt unter anderem ein Verzeichnis der Gastwirte im Landdrosteibezirk Osnabrück, die ein Fremdenbuch führen mussten (NLA OS Rep 335 Nr. 12378).
Eine weitere Akte befasst sich mit Fremdenpolizei und Passwesen in den Jahren 1818 bis 1846 sowie mit den Fremdenbüchern der Gastwirte (NLA OS Rep 360 Akz. 2010/058 Nr. 1318). Die Osnabrücker Melderegister (NLA OS Dep 3 b XVIII) verzeichnen dagegen, etwa für die Jahre 1814 bis 1930, vor allem die in der Stadt wohnenden Personen sowie die Zu- und Abgänge.
Wie weit die Erfassung von Reisenden im 18. Jahrhundert reichte, lässt sich aus der Zeitungsrubrik allein nicht beantworten. Hier wären vor allem die städtischen Polizei-, Pass- und Torregister eine wichtige Ergänzung.
Der Weg zum modernen Meldewesen
Wie umfassend die Kontrolle von Ortsfremden später wurde, zeigt eine Polizei-Verordnung aus dem Jahr 1897. Darin heißt es:
§ 1. Gastwirte haben täglich bis 9 Uhr Morgens einen Auszug aus dem Fremdenbuche dem Städtischen Meldeamt einzureichen.
§ 2. Fremde, welche nicht in Gastwirtschaften übernachten und nur vorübergehend sich am hiesigen Orte aufhalten, sind vom Haushaltungsvorstande binnen 3 Tagen beim Meldeamte anzumelden. Ausgenommen hiervon sind die Fremden, welche, ohne sich hier zu beschäftigen oder Beschäftigung zu suchen, nicht länger als vier Wochen zum Besuch bei hiesigen Einwohnern verweilen.
Einen Blick auf eine vergleichbare Entwicklung bietet die Freie und Hansestadt Lübeck. Dort sollten die Beamten ab 1842 verschiedene Register führen. Nach den von Roger P. Minert zusammengestellten Unterlagen gehörten dazu unter anderem ein Register der Ein- und Ausreisenden an den einzelnen Stadttoren, Listen von Personen auf der Durchreise oder ohne Reisepass sowie Verzeichnisse der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und der ausgestellten Reisepässe. Auch ausgewiesene Personen wurden registriert (Roger P. Minert, Einwohnermeldewesen, Vortrag).
Es liegt nahe, dass es auch in Osnabrück ähnliche Formen der Kontrolle gab. Für einen sicheren Nachweis müssten allerdings die Osnabrücker Quellen ausgewertet werden.
Das Ende der alten Stadttore
Im 19. Jahrhundert verlor die mittelalterliche Stadtbefestigung ihre ursprüngliche Aufgabe. Wachstum und Industrialisierung, mehr Personen- und Warenverkehr und die militärische Bedeutungslosigkeit der alten Anlagen machten die engen Tore und Mauern zunehmend zum Hindernis.
Die eigentliche Auflösung der Stadtbefestigung erfolgte vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ab den 1870er Jahren wurden große Teile der Mauern, Wälle und Gräben beseitigt, um Platz für die wachsende Stadt und neue Verkehrswege zu schaffen. Die mittelalterlichen Stadttore verschwanden und machten neuen Ringstraßen und Verkehrsachsen Platz.
Damit verschwand auch ein Stück jener Welt, in der die Stadttore nicht nur die Grenzen Osnabrücks markierten. Sie waren zugleich Kontrollpunkte, Zollstellen und Sicherheitsstationen, die sichtbare Grenze zwischen Stadt und Außenwelt.

Das heutige Tor entstand 1817 als Denkmal für die Osnabrücker, die in der Schlacht bei Waterloo gekämpft hatten. Das mittelalterliche Hegertor in der Nähe war 1815 abgebrochen worden.
(Wikimedia Commons, Zeno Ansichtskarten)
Die kleine Zeitungsrubrik „Durchpaßirte Fremde“ erschien zum letzten Mal am 16. Juni 1804. Sie öffnet einen Blick auf eine längst vergangene Form städtischen Lebens. Sie zeigt nicht nur, welche bedeutenden Reisenden durch Osnabrück kamen, sondern wirft auch die größere Frage auf, wie eine Stadt der frühen Neuzeit ihre Bewohner, Besucher und Durchreisenden erfasste und kontrollierte. Gerade die Verbindung von Zeitungsanzeigen, Fremdenbüchern, Melderegistern, Passakten und den Unterlagen der Stadtverwaltung bietet hier ein spannendes Forschungsfeld.
Kleines Glossar
Durchpaßirt, durchpassiert: auf der Durchreise, ohne in der Stadt zu bleiben.
Suite: Gefolge, Begleitung einer hochgestellten Person.
Gesandter: diplomatischer Vertreter eines Herrschers an einem fremden Hof.
Etatsrat: Titel für höhere Staatsbeamte, etwa in Russland oder Dänemark.
Einwohner und Bürger: Einwohner war, wer in der Stadt wohnte. Bürger war ein Einwohner mit Bürgerrecht.
affigiren: öffentlich anschlagen, aushängen.
brüchten: mit einer Geldstrafe (Brüchte) belegen.
Fremdenbuch: Verzeichnis der Gäste, das Gastwirte für die Behörden führen mussten.
Nachtzettel: Meldezettel über Gäste, die über Nacht blieben.
Landdrostei: Mittelbehörde im Königreich Hannover (1823–1885), vergleichbar mit einem Regierungsbezirk.
Quellen: Wöchentliche Osnabrückische Anzeigen 1770 und 1780, OSFA-Sammlung Bohnenkamp; Niedersächsisches Landesarchiv Abteilung Osnabrück, NLA OS Slg 100 I Nr. 5 und Nr. 13, NLA OS K 62 a Nr. 1 H (Plan des alten Osnabrück), NLA OS Rep 335 Nr. 12378, NLA OS Rep 360 Akz. 2010/058 Nr. 1318, NLA OS Dep 3 b XVIII (Melderegister); Roger P. Minert, Einwohnermeldewesen (Vortrag); Ansichtskarte Hegertor: Wikimedia Commons, Zeno Ansichtskarten.
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